★★★★★ 5,0 bei über 380 Google-Bewertungen
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Ich habe mit W&W Vermietung ausschließlich positive Erfahrungen gemacht. Absprachen, Lieferung, Abladen, Aufladen und Vertragsgestaltung waren nicht nur zügig, schnell und kompetent sondern auch absolut pünktlich und zuverlässig. Danke für Ihren tollen Service, er hat zu einer sehr gelugenen Feier beigetragen.
Unkomplizierter Verleih, zuverlässig, gutes Preis-Leistungsverhältnis, netter Kontakt, zentral gelegen! Gerne wieder!
Geliehen wurden eine Dachbox samt Dachträger und ein 4er Fahrradträger für die Anhängerkupplung für einen 3wöchigen Trip.
Die Ausrüstung war brandneu und erfüllte unsere Erwartungen komplett.
Der Vermieter ist sehr hilfsbereit und zuvorkommend. Wir erhielten eine sachkundige Einweisung in die Bedienung der Ausrüstung und der Vermieter half uns die Ausrüstung zu installieren.
Wir bedanken uns recht herzlich für die tolle Abwicklung und werden diesen Betrieb mit Sicherheit weiterempfehlen; Top!!
Bis zum nächsten mal, wir kommen bestimmt wieder!
Die Bierbänke, Stehtische und ein Zelt welches wir uns für eine Firmenfeier bei W&W gemietet haben waren super. Die Sachen wurden zum fairen Preis sogar von einem sehr freundlichen Mitarbeiter geliefert und aufgebaut. Wir waren rundum zufrieden mit der Abwicklung rund um unsere Buchung! Werde wir wieder machen! Danke und viel Erfolg weiterhin!
TOP Anbieter-super netter Kontakt, zuverlässige Terminabsprachen und schneller Auf-und Abbau!
Absolut zu empfehlen!!!
Sehr zuverlässig, freundlich und professionell gearbeitet, wir waren sehr zufrieden...
Ging alles super unkompliziert und schnell. Sehr gute Kommunikation und Erreichbarkeit. Bei der nächsten Gartenparty bin ich wieder Kunde. Dankeschön.
Mietbedingungen
Mietpreisberechnung
Gegenstand der Mietpreisberechnung ist die vor Mietbeginn geschlossene Nutzungsvereinbarung.
Kaution
Die Kaution für die Mietsache ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietgegenstände (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o. Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietgegenstände nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietgegenstände beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände in funktionsfähigem, gereinigten und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignetem Zustand übernommen zu haben. Der Mieter bestätigt ferner, dass er bei Übergabe eine Einweisung in die sachgemäße Nutzung, Handhabung und Sicherheitsvorgaben erhalten hat. Er hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen; offene Fragen wurden vor Inbetriebnahme geklärt.
Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietgegenstände unverzüglich anzuzeigen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat, abzüglich üblicher Gebrauchsspuren.
Die Mietgegenstände sind, sofern nicht anders besprochen, in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
Der Mieter haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die während des Mietzeitraums entstehen und die er schuldhaft zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Einweisung/Benutzungshinweise, äußere Einflüsse (Sturm, Hagel, Regen etc.), Diebstahl, Verlust, Vandalismus oder Nutzung durch Dritte.
Bei entstandenen Schäden am Mietgegenstand verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter die Kosten der Reparatur zu ersetzen oder – sofern eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist – den Wiederbeschaffungswert.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.
Der Vermieter hat die Mietgegenstände zu Beginn des Mietzeitraumes (nach Terminabsprache) zur Abholung bereitzuhalten, oder wenn anderweitig geregelt, am Bestimmungsort abzuliefern/aufzubauen.
Wenn nicht explizit genannt, ist er nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Geschäftssitz zu liefern. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf die bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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